Böller
Bedürfnisnachweis
Um Vereinheitlichung zu schaffen, hat der BSSB ein Formular erstellt, mit dem das Bedürfnis einheitlich gegenüber der Behörde nachgewiesen werden kann, für den Fall, dass es kein behördeneigenes Formular gibt.
Beschuss von Böllern
Böller müssen alle 5 Jahre vom Beschussamt beschossen werden. Ein nicht beschossener Böller darf nicht mehr eingesetzt werden!
Es besteht die Möglichkeit, die Böller bei Firma Schillinger in Vachendorf beschießen zu lassen.
Hierfür muss telefonisch ein Termin vereinbart werden, danach kann der Böller vorbeigebracht oder geschickt werden. Anschließend wird er wieder abgeholt oder zurückgeschickt. Dies geschieht in einem Zeitraum von ca. 8 Wochen.
Alle Böllerschützen bitten wir, zu beachten, wann der Böllerbeschuss ausläuft, um nicht in Zeitnot für den anstehenden Beschuss zu geraten.
Informationen gibt es auch unter: www.beschussamt.bayern.de und ba-m.poststelle@lmg.bayern.de

Böllerreferent
Reinhold Gammel
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Greppenweg 2
84076 Oberlauterbach - reinhold.gammel@t-online.de
- 08782 1513