Förderungen

Lichtschießanlagen ab sofort förderfähig

Der BSSB hat bekannt gegeben, dass der Einbau von Lichtschießanlagen ist unter bestimmten Bedingungen förderfähig ist.

Dabei müssen folgende Bedingungen eingehalten werden:

  • Der Einbau von Lichtschießanlagen ist mit den dazugehörenden Zieleinheiten förderfähig, soweit diese fest verbaut werden. Ein lediglich loses Aufstellen mobiler Schießanlagen genügt für die Förderung nicht.
  • Förderfähig sind auch Anzeigegeräte und deren Software, die zur Ergebnisanzeige und -auswertung notwendig sind: PC, Tablet etc. Diese Geräte müssen sportfachlich zwingend erforderlich Sie dürfen ausschließlich für den Betrieb der Schießanlage genutzt werden.
  • Nicht förderfähig sind dahingegen Schießgeräte (Gewehre, Pistolen etc.) und alles Zubehör (Geräte, Software etc.), das ausschließlich der Ergebnisvisualisierung für Zuschauer dient.

Weiter Informationen findet Ihr auf https://www.bssb.de/service/themen/sportfoerderung.

Sonderförderprogramm für den vereinseigenen Sportstättenbau

Nachfolgend findet Ihr eine Information von Herrn Vochetzer zu Änderungen bezüglich des Förderprogramms. (Stand 12.12.2020)

Wir haben seitens des Bayerischen Innenministeriums Auskunft erhalten zum laufenden Sonderförderprogramm für den vereinseigenen Sportstättenbau. Die gute Nachricht vorab: das Sonderförderprogramm wird nicht zum Stichtag 31.12.2020 auslaufen.

Entscheidend für die weitere Dauer wird vielmehr sein, wie lange die finanziellen Mittel ausreichen.

Um einige Zahlen zu nennen: das Sonderförderprogramm ist im Juli 2019 gestartet mit einem Volumen von 10 Millionen Euro, welche auf den Bayerischen Landessportverband (BLSV) und seine vertretenen Sportarten sowie auf den BSSB aufgeteilt werden sollten. Nach damaliger Erhebung sind für die Schützenvereine etwa 1,6 – 2 Millionen Euro Zuschussmittel eingeplant gewesen.

Seit dem Start des Sonderförderprogramms konnten wir mehr als 230 Anträge an die Regierungen weiterleiten. Das zu fördernde Zuschussvolumen beträgt gegenwärtig knapp 9 Millionen Euro. Hinzukommen weitere etwa 70 (!) Anträge, die uns zur Bearbeitung vorliegen - davon sind etwa 40 innerhalb der vergangenen 14 Tage eingegangen. Wir rechnen nach einer ersten Auswertung dieser Anträge mit weiteren 4 Millionen Euro an Zuschüssen, die es zu beantragen gilt.

Auch beim BLSV ist ein enorm hohes Antragsaufkommen zu verzeichnen.

Im Innenministerium sind daher intern als maximales Volumen des Sonderförderprogramms 50 Millionen Euro festgesetzt worden um einer völligen Überzeichnung des Programms entgegenwirken zu können a 10 Mio. Euro jährlich für die Dauer der Koalition, also maximal 50 Millionen Euro.

Wenn diese 50 Millionen verplant/verbraucht sind, endet das Programm unabhängig eines kalendarischen Stichtags.

Wir müssen damit rechnen, dass dieser Zeitpunkt schon sehr bald im kommenden Frühjahr erreicht sein wird.

Die Aussetzung des Laufzeitendes zum Stichtag 31.12.2020 nimmt zunächst „Druck aus dem Kessel“ bei den Vereinen, denen noch wesentliche Unterlagen fehlen. Wir gehen davon aus, dass diese Vereine mit ihrem Bauvorhaben noch in das Sonderförderprogramm aufgenommen werden können, sofern die Antragstellung kurz nach Jahreswechsel erfolgt.

Wir bitten nun darum, bei (künftigen) Anfragen auf diesen Umstand zu verweisen und bei „neuen Anträgen“ den Vereinen eine Bezuschussung in Höhe der regulären 25% in Aussicht zu stellen. Entsprechend müssen die Finanzierungspläne aufgebaut und abgesichert sein. Falls einige der künftigen Anträge doch noch Einzug in das Sonderförderprogramm finden sollten, wäre das für die Vereine natürlich sehr erfreulich.

Da die Anträge allerdings einer gewissen Dynamik unterliegen und im Vorfeld die Zuschussvolumina nicht abgeschätzt werden können, ist eine Aussage zum tatsächlichen Laufzeitende wie beschrieben leider nicht möglich.

„Wenn das Geld aus ist, ist das Geld aus.“ Laut Information aus dem Innenministerium wird uns dann von dortiger Seite entsprechend Mitteilung gegeben. Die Aufnahme in das Sonderförderprogramm endet ab dem Zeitpunkt dieser Mitteilung.

Entscheidend für die Aufnahme eines Antrags in das Sonderförderprogramm wird nicht der Posteingang beim BSSB sein, sondern das Vorliegen des Antrags bereits bei der Regierung.

GEMA-Gebühren für nicht-kommerzielle Veranstaltungen

Wir möchten daran erinnern, dass Bayern GEMA-Gebühren für nicht-kommerzielle Veranstaltungen von ehrenamtlichen Organisationen übernimmt. Alle dazu wichtigen Informationen findet Ihr unter folgenden Links.

Links:

Josef-Martin Kammerer

Referent für Schießstättenbau

Josef-Martin Kammerer